Deutschland

Bäckereisoftware für Deutschland. Mit TSE und E-Rechnung.

Mark.One verbindet Kasse, Warenwirtschaft, Filialbestellung, Backstube und Büro in einem System und deckt die deutschen Pflichten ab: TSE nach KassenSichV, Kassenmeldung an das Finanzamt, E-Rechnung und 7 % auf Speisen im Bäckerei-Café.

Kurz gesagt

Mark.One ist eine Bäckereisoftware für Bäckereien mit Filialen in Deutschland. Die Kasse sichert jeden Bon mit einer TSE über fiskaly, übergibt den Kassenabschluss im Format DSFinV-K und meldet die Kassen über die Meldepflicht-Schnittstelle. Rechnungen erzeugt Mark.One als XRechnung, Buchhaltung und Lohn gehen an DATEV, Bankkonten verbindet finAPI.

Auf einen Blick

  • TSE nach KassenSichV über fiskaly
  • Kassenabschluss im Format DSFinV-K
  • Kassenmeldung über die Meldepflicht-Schnittstelle
  • E-Rechnung als XRechnung 3.0 (UBL)
  • Exporte an DATEV und DATEV Lohn

Was muss eine Bäckereisoftware in Deutschland können?

Eine Bäckereisoftware für Deutschland muss jeden Bon mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) sichern, Belege ausgeben, die Kassen dem Finanzamt melden und Rechnungen an Geschäftskunden als E-Rechnung schreiben können. Mark.One bindet TSE, DSFinV-K und die Kassenmeldung über den Fiskalisierungsdienst fiskaly an und erzeugt E-Rechnungen im Format XRechnung.

Mark.One verbindet Kasse, Warenwirtschaft, Filialbestellung mit Retouren, Backstube, Versand, Personal und Büro in einem System. Jeder Bon an der Kasse landet sofort in Büro, Reports und Buchhaltung. Die Daten von Mark.One liegen in einem Rechenzentrum in Frankfurt am Main. Über 200 Bäckereibetriebe in Österreich, Deutschland und der Schweiz arbeiten mit Mark.One.

Pflichten für Bäckereien in Deutschland

PflichtSeit oder abWas giltRechtsgrundlage
TSE für Kassensysteme 1. Januar 2020 Kasse und digitale Aufzeichnungen mit zertifizierter TSE schützen § 146a Abs. 1 AO, KassenSichV
Belegausgabepflicht 1. Januar 2020 Beleg zu jedem Geschäftsvorfall, elektronisch oder auf Papier § 146a Abs. 2 AO
Mitteilung der Kassen 1. Januar 2025 Meldung über ELSTER; Bestand bis 31. Juli 2025, neue und außer Betrieb genommene Kassen innerhalb eines Monats § 146a Abs. 4 AO, BMF-Schreiben vom 28. Juni 2024
E-Rechnung empfangen 1. Januar 2025 Unternehmen im Inland dürfen E-Rechnungen ohne Zustimmung des Empfängers schicken § 14 UStG
7 % auf Speisen im Bäckerei-Café 1. Januar 2026 Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ohne Getränke, unbefristet § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG
E-Rechnung ausstellen bei mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz 1. Januar 2027 Rechnungen an Unternehmen im Inland als E-Rechnung § 27 Abs. 38 UStG
E-Rechnung ausstellen für alle 1. Januar 2028 Übergangsregeln laufen aus § 27 Abs. 38 UStG

Wie erfüllt die Kasse von Mark.One die KassenSichV?

Die Kasse von Mark.One sichert jeden Bon mit einer TSE, die Mark.One über fiskaly anbindet. Die TSE richtest du je Filiale im Büro ein, jede Kasse der Filiale ist ein eigener Client dieser TSE. Auf dem Bon druckt die Kasse die TSE-Angaben, darunter TSE-Seriennummer, Transaktionsnummer, Signaturzähler und Prüfwert, sowie einen QR-Code.

Beim Tagesabschluss übergibt Mark.One den Kassenabschluss im Format DSFinV-K an fiskaly; zusätzlich erstellt Mark.One die Abschlüsse je Kasse nachts im Hintergrund. Den Status jedes Abschlusses siehst du an der Kasse in der Spalte „Fiskalisierung“ der Tagesabschlüsse. Das Initialisierungsprotokoll der TSE druckst du im Büro über „TSE Initialisierung“ aus.

Das Gesetz verlangt eine TSE aus Sicherheitsmodul, Speichermedium und einheitlicher digitaler Schnittstelle; ihre Zertifizierung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist fortlaufend aufrechtzuerhalten. Den Beleg darf die Bäckerei elektronisch oder auf Papier ausgeben, die Kasse von Mark.One druckt ihn über den Bondrucker.

Offline-Bons mit nachträglicher Signatur gibt es bei Mark.One in Deutschland nicht. Wie deine Filialen mit einem Ausfall von Internet oder TSE umgehen, besprichst du vor dem Start mit Mark.One und deiner Steuerberatung. Alle Funktionen der Kasse stehen auf der Seite Kassensystem für Bäckereien.

Wie meldet Mark.One die Kassen beim Finanzamt?

Mark.One übermittelt die Mitteilung über elektronische Aufzeichnungssysteme nach § 146a Abs. 4 AO direkt aus dem Büro, über die Meldepflicht-Schnittstelle von fiskaly. Je Filiale erfasst du Steuerpflichtigen, Betriebsstätte und Kassen mit Hersteller, Modell, Anschaffungs- und Initialisierungsdatum; nach einer rechtlichen Bestätigung startest du die Übertragung und lädst Bestätigung und Daten als PDF oder XML herunter.

Das Mitteilungsverfahren gibt es seit 1. Januar 2025 über „Mein ELSTER“. Kassen, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, waren bis 31. Juli 2025 zu melden; seither sind neue und außer Betrieb genommene Kassen innerhalb eines Monats mitzuteilen. Gemietete oder geleaste Kassen zählen wie gekaufte.

Jede Mitteilung bezieht sich auf eine Betriebsstätte und enthält immer alle Kassen dieser Betriebsstätte. Eine Filialbäckerei meldet also jede Filiale gesondert. Ändert sich etwas, etwa durch eine neue Kasse, eine Außerbetriebnahme oder einen Wechsel der Betriebsstätte, ist für die betroffene Filiale eine aktualisierte Mitteilung fällig. Stilllegungsdatum und Grund einer Kasse trägst du in Mark.One im Meldedialog bei der jeweiligen Kasse ein.

Was gilt für E-Rechnungen an Großkunden und Wiederverkäufer?

Rechnungen an Unternehmen im Inland müssen ab 1. Januar 2027 als E-Rechnung gehen, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr über 800.000 Euro lag, ab 1. Januar 2028 für alle. Empfangen können muss jede Bäckerei E-Rechnungen schon seit 1. Januar 2025, weil Geschäftspartner sie seither ohne Zustimmung schicken dürfen. Mark.One erzeugt E-Rechnungen im Format XRechnung 3.0 (UBL) nach der europäischen Norm EN 16931.

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Eine reine PDF-Datei ist eine sonstige Rechnung und genügt der Pflicht nicht. In der Bäckerei betrifft das vor allem Großkunden und Wiederverkäufer, die du mit Lieferschein und Sammelrechnung belieferst. Rechnungen an Privatkundinnen und -kunden fallen nicht unter die Pflicht, und Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro dürfen immer als sonstige Rechnung gehen, etwa als Kassenbon auf Papier.

Rechnungen an Unternehmen im Inland Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz über 800.000 Euro
Umsätze 2025 und 2026 Papier oder, mit Zustimmung des Empfängers, PDF Papier oder, mit Zustimmung des Empfängers, PDF
Umsätze 2027 Papier oder, mit Zustimmung des Empfängers, PDF E-Rechnung (bis Ende 2027 auch EDI mit Zustimmung)
Umsätze ab 2028E-RechnungE-Rechnung
Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro sonstige Rechnung, etwa auf Papier sonstige Rechnung, etwa auf Papier

Rechnungen entstehen in Mark.One direkt aus den Bestellungen, auf Wunsch als Sammelrechnung je Kunde, Organisation, Bestellung oder Lieferschein. Die E-Rechnung im Format XRechnung lädst du herunter oder schickst sie per E-Mail an den Kunden. Offene Posten, Mahnwesen mit Mahnstufen und den Export von SEPA-Lastschriften erledigt Mark.One im selben System; mehr dazu auf der Seite Warenwirtschaft für Bäckereien.

Welche Umsatzsteuer gilt im Bäckerei-Café?

Seit 1. Januar 2026 gilt für Speisen im Bäckerei-Café unbefristet der ermäßigte Satz von 7 %, genauso wie für Brot, Brötchen und Kuchen zum Mitnehmen. Getränke bleiben im Café beim Regelsatz von 19 %. Für Speisen fällt damit der Unterschied zwischen Verzehr im Haus und zum Mitnehmen weg, was die Kasse im Bäckerei-Café einfacher macht.

VerkaufUmsatzsteuerRechtsgrundlage
Brot, Brötchen und Kuchen zum Mitnehmen 7 % § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG mit Anlage 2 (Backwaren)
Speisen im Bäckerei-Café7 %§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG
Getränke im Bäckerei-Café19 %§ 12 Abs. 1 UStG
Milchmischgetränke mit mindestens 75 % Milchanteil zum Mitnehmen 7 % Anlage 2 Nr. 35 UStG

Die Kasse von Mark.One bucht jeden Artikel mit dem Satz, den du am Artikel hinterlegst. Je Bonzeile unterscheidet sie „ToGo“ und „Inhouse Verzehr“, mit der „Hier oder Mitnehmen Abfrage“ fragt sie beim Bezahlen nach, und für den Verzehr im Haus kann sie eine eigene Preisliste verwenden. Welcher Satz für welches Getränk gilt, klärst du mit deiner Steuerberatung.

Quellen, Stand Oktober 2026: § 146a Abgabenordnung, Elektronische Aufzeichnungssysteme beim Bayerischen Landesamt für Steuern, BMF-Schreiben vom 28. Juni 2024 zur Mitteilungspflicht, ELSTER-Formular zur Mitteilung nach § 146a Abs. 4 AO, § 14 UStG, § 27 UStG, § 33 UStDV, § 12 UStG, Anlage 2 zum UStG und Steueränderungsgesetz 2025, BGBl. 2025 I Nr. 363.

DATEV, Lohn und Banking

Mark.One exportiert Buchhaltungsdaten an DATEV und die erfassten Arbeitszeiten für DATEV Lohn; Bankkonten in Deutschland verbindet Mark.One über finAPI. Die Exporte laufen als Automatisierung, deine Steuerberatung bekommt Ausgangsrechnungen, Kassenbuch und Konten ohne Abtippen.

Die Zeiterfassung von Mark.One rechnet Soll- und Ist-Stunden, Überstunden, Pausen sowie Nacht-, Früh-, Sonntags- und Feiertagsstunden; Urlaub und Krankheit fließen mit ein. Stempelzeiten lassen sich zusätzlich mit e2n synchronisieren, Personio ist auf der Seite Schnittstellen und REST-API gelistet. Wie Dienstplan und Zeiterfassung zusammenspielen, steht auf der Seite Dienstplan und Zeiterfassung.

Mit dem Modul Banking holt Mark.One die Umsätze deiner Bankkonten über finAPI ab, für Konten in Deutschland und Österreich. Mark.One gleicht Zahlungseingänge mit offenen Rechnungen ab und verteilt Kosten auf die Filialen; mehr dazu im Bereich Banking.

Zusammenspiel mit den Modulen von Mark.One

Alle Module von Mark.One arbeiten mit denselben Daten, deshalb braucht es zwischen Kasse, Backstube und Büro keine Exporte:

Mark.One ist auch in Österreich und der Schweiz im Einsatz. Was dort gilt, steht auf den Seiten Bäckereisoftware für Österreich und Bäckerei-Software für die Schweiz.

Diese Seite fasst die Rechtslage mit Stand Oktober 2026 zusammen und ersetzt keine Beratung durch deine Steuerberaterin oder deinen Steuerberater.

Häufige Fragen zu Mark.One in Deutschland

Wie richtet Mark.One die TSE für mehrere Filialen ein?

Mark.One legt für jede Filiale eine TSE bei fiskaly an, jede Kasse der Filiale ist ein eigener Client dieser TSE. Die Einrichtung läuft im Büro von Mark.One, dort druckst du auch das Initialisierungsprotokoll der TSE. Den Kassenabschluss übergibt Mark.One im Format DSFinV-K.

Wie melde ich meine Kassen mit Mark.One beim Finanzamt?

Mark.One übermittelt die Mitteilung nach § 146a Abs. 4 AO aus dem Büro über die Meldepflicht-Schnittstelle von fiskaly, je Filiale mit allen Kassen dieser Betriebsstätte. Neue und außer Betrieb genommene Kassen sind innerhalb eines Monats zu melden (Stand Oktober 2026). Bestätigung und Daten lädst du als PDF oder XML herunter.

Ab wann muss meine Bäckerei E-Rechnungen ausstellen?

Rechnungen an Unternehmen im Inland müssen ab 1. Januar 2027 als E-Rechnung gehen, wenn der Vorjahresumsatz über 800.000 Euro lag, ab 1. Januar 2028 für alle; empfangen können muss jede Bäckerei E-Rechnungen schon seit 2025 (Stand Oktober 2026). Mark.One erzeugt E-Rechnungen im Format XRechnung 3.0 (UBL) nach EN 16931. Wie Rechnungen in Mark.One entstehen, steht auf der Seite Warenwirtschaft für Bäckereien.

Brauchen Kassenbons in Deutschland eine E-Rechnung?

In der Regel nicht: Rechnungen an Privatkundschaft fallen nicht unter die E-Rechnungspflicht, und Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro dürfen immer als sonstige Rechnung gehen, etwa als Kassenbon auf Papier (Stand Oktober 2026). Die Kasse von Mark.One gibt Bons über den Bondrucker aus; E-Rechnungen erstellt Mark.One für Rechnungen aus Bestellungen, etwa an Großkunden.

Welche Umsatzsteuer gilt im Bäckerei-Café in Deutschland?

Für Speisen im Bäckerei-Café gilt seit 1. Januar 2026 unbefristet der ermäßigte Satz von 7 %, Getränke bleiben bei 19 % (Stand Oktober 2026). Für Speisen gibt es damit keinen Unterschied mehr zwischen Verzehr im Haus und zum Mitnehmen. In Mark.One hinterlegst du den Steuersatz je Artikel; die Einordnung einzelner Getränke klärst du mit deiner Steuerberatung.

Arbeitet Mark.One mit DATEV zusammen?

Ja. Mark.One exportiert Buchhaltungsdaten an DATEV und die erfassten Arbeitszeiten für DATEV Lohn, die Exporte laufen als Automatisierung. Stempelzeiten lassen sich zusätzlich mit e2n synchronisieren. Alle Anbindungen stehen auf der Seite Schnittstellen und REST-API.

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