Was muss eine Bäckerei-Software in der Schweiz können?
Eine Bäckerei-Software für die Schweiz muss an der Kasse sauber zwischen Take-away und Konsum an Ort und Stelle trennen, Rechnungen mit QR-Rechnung in Franken ausstellen und Bons, Abschlüsse und Belege geordnet für die Aufbewahrung bereithalten. Mark.One deckt das in einem System ab, das Kasse, Warenwirtschaft, Filialbestellung, Backstube und Büro einer Bäckerei-Confiserie verbindet.
Jeder Bon an der Kasse von Mark.One landet sofort in Büro, Reports und Buchhaltung, und die Verkäufe jeder Filiale fliessen in die Mengenvorschläge für ihre nächste Bestellung. Mark.One läuft in der Cloud: Das Büro arbeitet im Browser, die Kasse auf Windows, Android (auch Sunmi) oder iOS. Die Daten liegen in einem Rechenzentrum in Frankfurt am Main. Über 200 Bäckereibetriebe in Österreich, Deutschland und der Schweiz arbeiten mit Mark.One.
Für eine Bäckerei-Confiserie zählen Rezepte und Kennzeichnung: Mark.One berechnet Zutatenliste, Allergene und Nährwerte aus dem Rezept und den Rohstoffen und druckt sie über das eigene Etikettiermodul. An der Kasse zeigt Mark.One Allergene und Nährwerte auf Wunsch am Kundenbildschirm an.
Kartenterminals bindet die Kasse von Mark.One über ZVT, hobex und Worldline (TIM) an; auf der Seite Schnittstellen und REST-API sind ausserdem PayTec und weitere Zahlungsanbieter gelistet. Waagen von Mettler Toledo und GRAM funktionieren an Android-Kassen, gewogene Artikel kommen mit ihrem Gewicht direkt auf den Bon.
Welche MWST gilt an der Kasse einer Bäckerei-Confiserie?
In der Schweiz gilt für Lebensmittel zum Mitnehmen der reduzierte Satz von 2,6 % und für Konsum an Ort und Stelle der Normalsatz von 8,1 % (Stand Oktober 2026). Schon ein Stehtisch gilt als Konsumvorrichtung: Wer dort isst, bezieht eine gastgewerbliche Leistung, die zum Normalsatz steuerbar ist.
| Verkauf in der Bäckerei-Confiserie | MWST-Satz | Grundlage laut ESTV |
|---|---|---|
| Brot, Gebäck und Confiserie zum Mitnehmen | 2,6 % | reduzierter Satz für Lebensmittel |
| Konsum an Ort und Stelle (Tische, Stehtische, Theken) | 8,1 % | gastgewerbliche Leistung, Normalsatz |
| Auslieferung an Kunden ohne Zubereitung oder Service | 2,6 % | keine gastgewerbliche Leistung |
| Alkoholische Getränke, auch zum Mitnehmen | 8,1 % | Normalsatz |
Hat eine Filiale Konsumvorrichtungen, gilt der reduzierte Satz für Take-away nur, wenn geeignete organisatorische Massnahmen eine klare Abgrenzung zwischen Take-away und gastgewerblicher Leistung ermöglichen. Blosse Sitzgelegenheiten ohne Tische, die vor allem zum Ausruhen dienen, gelten laut ESTV nicht als Konsumvorrichtung.
Die Kasse von Mark.One unterscheidet je Bonzeile „ToGo“ und „Inhouse Verzehr“ und fragt mit der „Hier oder Mitnehmen Abfrage“ beim Bezahlen nach. Ist an der Kasse die „Inhouse Verzehr Steuersatz Automatik“ aktiv, bucht Mark.One im Haus verzehrte Artikel automatisch mit 8,1 %. Artikel, die nie an Ort und Stelle konsumiert werden, sperrst du mit „Kein Inhouse Verzehr“, und für den Konsum im Haus kann die Kasse eine eigene Preisliste verwenden. Ob diese Abläufe in deinem Betrieb als organisatorische Massnahme genügen, klärst du mit deiner Treuhand.
Quellen, Stand Oktober 2026: Schweizer Mehrwertsteuersätze (ESTV), Konsumvorrichtungen an Ort und Stelle (ESTV, MWST-Info 07, Ziff. 4.2.1) und Abgrenzung zu den nicht gastgewerblichen Leistungen (ESTV, MWST-Info 07, Ziff. 4.3).
Was ändert die Abstimmung vom 29. November 2026?
Am 29. November 2026 stimmt die Schweiz über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer ab. Bei einer Annahme steigt der Normalsatz von 8,1 % auf 8,5 %, der reduzierte Satz von 2,6 % bleibt unverändert; den Zeitpunkt des Inkrafttretens bestimmt der Bundesrat. Für eine Bäckerei-Confiserie heisst das: Take-away bliebe bei 2,6 %, der Konsum an Ort und Stelle würde höher besteuert.
| MWST-Satz | Heute | Bei Annahme der Vorlage |
|---|---|---|
| Normalsatz (Konsum an Ort und Stelle) | 8,1 % | 8,5 % |
| Reduzierter Satz (Lebensmittel zum Mitnehmen) | 2,6 % | 2,6 % |
Prüfe die Sätze nach der Abstimmung und vor dem Inkrafttreten. Ändern sich Steuersätze, passt Mark.One die Software an; die Sätze je Artikel und die Konten in der Buchhaltung kontrollierst du gemeinsam mit deiner Treuhand.
Quellen, Stand Oktober 2026: Volksabstimmung vom 29. November 2026 (admin.ch) und Erläuterungen des Bundesrates zur Abstimmung.
Welche Regeln gelten für Kassendaten in der Schweiz?
Für Kassendaten gelten in der Schweiz die Regeln für Geschäftsbücher und Buchungsbelege: Sie sind zehn Jahre aufzubewahren, dürfen nicht verändert werden können, ohne dass sich das feststellen lässt, und müssen der ESTV auf Verlangen lesbar zur Verfügung stehen. Die Details regelt die Geschäftsbücherverordnung (GeBüV).
Eine Signatur der Bons über einen Fiskalisierungsdienst, wie sie die Kasse von Mark.One in Österreich nach der RKSV und in Deutschland mit einer TSE vornimmt, entfällt in der Schweiz. Die Kasse von Mark.One vergibt jedem Bon eine laufende Bonnummer, und im Büro stehen alle Bons mit Stornos, die Tagesabschlüsse und das Kassenbuch jeder Filiale bereit.
Den Tagesabschluss macht jede Kasse mit Soll und Ist für Bargeld, Karte, Gutscheine, Trinkgeld, Storno, MWST und Kassenbuch; vergessene Abschlüsse schliesst eine Nachtroutine nachträglich. Für Barzahlungen in einer Zweitwährung zeigt die Kasse auf Wunsch einen Umschalter mit hinterlegtem Wechselkurs; Währung und Kurs speichert Mark.One je Bon.
Quellen, Stand Oktober 2026: Aufbewahrung der Geschäftsbücher und Belege (ESTV, MWST-Info 16, Ziff. 1.4) und Aufbewahrungsdauer (ESTV, MWST-Info 16, Ziff. 1.4.2).
QR-Rechnung, CHF und Rappenrundung
Für Schweizer Betriebe hängt Mark.One an jede Rechnung eine QR-Rechnung an. Den Rechnungsbetrag weist Mark.One in CHF aus und rundet ihn auf 5 Rappen; die Rundungsdifferenz steht als eigene Zeile auf der Rechnung. Als Referenz in der QR-Rechnung dient die Kundennummer, ausser beim Kunden ist eine eigene Kreditor-Referenz hinterlegt.
Rechnungen entstehen in Mark.One direkt aus den Bestellungen, auf Wunsch als Sammelrechnung je Kunde, Organisation, Bestellung oder Lieferschein. Das passt für Grosskunden und Wiederverkäufer, die eine Bäckerei-Confiserie per Tour beliefert. Offene Posten und Mahnungen in mehreren Mahnstufen verwaltet Mark.One im selben System.
Das Modul Banking mit automatischer Bankanbindung über finAPI gibt es derzeit nur für Konten in Österreich und Deutschland. Schweizer Betriebe nutzen QR-Rechnung, offene Posten und Mahnwesen ohne Bankanbindung.
Kalkulation mit Herstellungsgrundkosten (HGK)
Für Betriebe in der Schweiz zeigt Mark.One in der Artikelkalkulation zusätzlich die Herstellungsgrundkosten (HGK). Mark.One rechnet sie aus den Stückkosten, also Wareneinsatz plus Arbeitskosten, geteilt durch eins plus den Satz für sonstige Gemeinkosten: Bei Stückkosten von 0,55 CHF und 10 % sonstigen Gemeinkosten ergeben sich 0,50 CHF HGK.
Den Deckungsbeitrag rechnet Mark.One als Nettopreis minus Stückkosten. Rezepte lassen sich verschachteln, etwa für Langzeitführungen, und tragen Chargenwerte für minimale, maximale und optimale Mengen. Mehr zu Artikeln, Rezepten und Kalkulation steht auf der Seite Warenwirtschaft für Bäckereien.
Buchhaltung und Lohn: Abacus und mirus
Mark.One exportiert Buchhaltungsdaten an Abacus und die erfassten Arbeitszeiten für Abacus Lohn; zusätzlich gibt es einen Export für mirus. Die Exporte laufen als Automatisierung, die Daten kommen also ohne Abtippen in der Buchhaltung an.
Im Kontenplan von Mark.One hinterlegst du die Erlöskonten je MWST-Satz, also für 2,6 % und 8,1 %. Kassenumsätze an Ort und Stelle lassen sich über eigene Inhouse-Zeilen auf getrennte Konten buchen; sobald es eine solche Zeile gibt, gelten die übrigen Zeilen nur noch für Take-away.
Die Zeiterfassung von Mark.One rechnet Soll- und Ist-Stunden, Überstunden, Pausen sowie Nacht-, Früh-, Sonntags- und Feiertagsstunden; Ferien und Krankheit fliessen mit ein. Gestempelt wird an der Kasse, in der Works-App oder in der Team-App. Alle Anbindungen stehen auf der Seite Schnittstellen und REST-API, Dienstplan und Stempeln auf der Seite Dienstplan und Zeiterfassung.
Zusammenspiel mit den Modulen von Mark.One
Alle Module von Mark.One arbeiten mit denselben Daten, deshalb braucht es zwischen Kasse, Backstube und Büro keine Exporte:
- Kassensystem für Bäckereien: Kassieren per PLU, Barcode oder Waage, Gutscheine und Treuepässe, Tagesabschluss mit Kassenbuch.
- Filialbestellung und Retouren: Filialen bestellen an der Kasse, der Autopilot schlägt Mengen aus Verkäufen und Filialretouren vor.
- Webshop und Online-Vorbestellung: Vorbestellungen landen als Abholung in der Filiale und in der Produktion.
- Business KI: Autopilot, E-Mail- und Telefon-Agent und der Assistent Max.
Mark.One ist auch in Österreich und Deutschland im Einsatz. Was dort gilt, steht auf den Seiten Bäckereisoftware für Österreich und Bäckereisoftware für Deutschland.
Diese Seite fasst die Rechtslage mit Stand Oktober 2026 zusammen und ersetzt keine Beratung durch deine Steuerberaterin oder deinen Steuerberater.
Häufige Fragen zu Mark.One in der Schweiz
Welche MWST gilt in einer Schweizer Bäckerei für Take-away und Konsum vor Ort?
Für Lebensmittel zum Mitnehmen gilt der reduzierte Satz von 2,6 %, für Konsum an Ort und Stelle der Normalsatz von 8,1 %; schon ein Stehtisch zählt als Konsumvorrichtung (Stand Oktober 2026). Die Kasse von Mark.One fragt mit der „Hier oder Mitnehmen Abfrage“ nach und bucht im Haus verzehrte Artikel auf Wunsch automatisch mit 8,1 %.
Was bedeutet die MWST-Abstimmung vom 29. November 2026 für Bäckereien?
Bei einer Annahme der AHV-Zusatzfinanzierung steigt der Normalsatz von 8,1 % auf 8,5 %, der reduzierte Satz von 2,6 % für Lebensmittel bleibt gleich; den Zeitpunkt bestimmt der Bundesrat. In der Bäckerei wäre vor allem der Konsum an Ort und Stelle betroffen. Ändern sich Steuersätze, passt Mark.One die Software an; die Sätze je Artikel prüfst du nach der Abstimmung.
Braucht die Kasse von Mark.One in der Schweiz eine TSE oder Signatureinheit?
Nein. In der Schweiz arbeitet die Kasse von Mark.One ohne Fiskalisierungsdienst; die Signatur über fiskaly nutzt Mark.One in Österreich (RKSV) und Deutschland (TSE). Für Kassendaten gelten in der Schweiz die Regeln für Geschäftsbücher und Belege, mit einer Aufbewahrung von zehn Jahren nach den Vorgaben der GeBüV.
Erstellt Mark.One Rechnungen mit Schweizer QR-Rechnung?
Ja. Für Schweizer Betriebe hängt Mark.One an jede Rechnung eine QR-Rechnung an; als Referenz dient die Kundennummer oder eine beim Kunden hinterlegte Kreditor-Referenz. Den Rechnungsbetrag weist Mark.One in CHF aus und rundet ihn auf 5 Rappen.
Welche Buchhaltung unterstützt Mark.One in der Schweiz?
Mark.One exportiert Buchhaltungsdaten an Abacus und die erfassten Arbeitszeiten für Abacus Lohn; zusätzlich gibt es einen Export für mirus. Die Exporte laufen als Automatisierung. Alle Anbindungen stehen auf der Seite Schnittstellen und REST-API.
Gibt es das Banking von Mark.One auch für Schweizer Bankkonten?
Nein, derzeit nicht: Das Modul Banking von Mark.One verbindet Bankkonten über finAPI nur in Österreich und Deutschland. Offene Posten, Mahnwesen und QR-Rechnung stehen Schweizer Betrieben in Mark.One trotzdem zur Verfügung.