Registrierkassa

Registrierkasse für Bäckereien. RKSV-konform in jeder Filiale.

Welche Pflichten eine Registrierkassa in der Bäckerei erfüllen muss und wie die Kassa von Mark.One sie umsetzt: Signatur, Start- und Monatsbeleg, 4,9 % Umsatzsteuer, Signaturausfall und Prüfung durch das Finanzamt.

Kurz gesagt

Mark.One ist eine Registrierkassa für Bäckereien in Österreich, die jeden Bon über fiskaly nach der RKSV signiert. Start-, Monats- und Jahresbelege stehen in der Bonhistorie, den DEP7-Export erstellt Mark.One jedes Quartal automatisch. Fällt die Signatureinheit aus, druckt die Kassa den Bon trotzdem und signiert ihn später nach.

Auf einen Blick

  • RKSV-Signatur über fiskaly
  • Eine Signatureinheit für alle Kassen der Firma
  • DEP7-Export automatisch jedes Quartal
  • 4,9 %, 10 % und 20 % USt je Artikel
  • Bon auch bei Ausfall der Signatureinheit

Was muss eine Registrierkassa in der Bäckerei leisten?

Eine Registrierkassa in einer österreichischen Bäckerei muss jeden Barumsatz einzeln erfassen, jeden Bon mit einer Signaturerstellungseinheit signieren und einen Beleg mit QR-Code ausgeben. Dazu kommen ein Startbeleg bei der Inbetriebnahme, ein Monatsbeleg zu jedem Monatsende, der geprüfte Jahresbeleg und ein Datenerfassungsprotokoll, das mindestens vierteljährlich gesichert wird. Die Kassa von Mark.One erfüllt das über den Fiskalisierungsdienst fiskaly.

Registrierkassenpflicht besteht ab einem Jahresumsatz von 15.000 Euro je Betrieb, wenn die Barumsätze 7.500 Euro im Jahr überschreiten. Zahlungen mit Bankomat- oder Kreditkarte und eigene Gutscheine zählen als Barzahlung, eine Filialbäckerei überschreitet die Grenzen also praktisch immer. Wer trotz Pflicht keine Registrierkasse mit Sicherheitseinrichtung verwendet, begeht eine Finanzordnungswidrigkeit, die mit bis zu 5.000 Euro bestraft wird.

Die Pflichten auf einen Blick

PflichtWas giltRechtsgrundlageSo setzt Mark.One sie um
Registrierkassenpflicht ab 15.000 Euro Jahresumsatz und über 7.500 Euro Barumsatz je Betrieb § 131b BAO Kassa auf Windows, Android oder iOS in jeder Filiale
Signatur jedes Bons Signatur mit Signaturerstellungseinheit, maschinenlesbarer Code am Beleg § 131b Abs. 2 BAO, RKSV Signatur über fiskaly, QR-Code auf dem Bon
Belegerteilung Beleg ab dem ersten Barumsatz, Mindestinhalt, Kopie sieben Jahre aufbewahren § 132a BAO Bondrucker an jeder Kassa, alle Bons in der Bonhistorie
Startbeleg erster Beleg mit Betrag null, nach der Registrierung prüfen § 6 RKSV erzeugt fiskaly, in der Bonhistorie sichtbar
Monatsbeleg Zählerstand zu jedem Monatsende § 8 Abs. 2 RKSV erzeugt fiskaly, in der Bonhistorie sichtbar
Jahresbeleg ausdrucken, prüfen, aufbewahren § 8 Abs. 3 RKSV in der Bonhistorie, im Büro unter den Fiskalbons druckbar
Datenerfassungsprotokoll mindestens vierteljährlich sichern, jederzeit exportierbar § 7 RKSV DEP7-Export automatisch am 1. Jänner, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober
Ausfall der Signatureinheit Ausfall am Beleg kennzeichnen, nicht nur vorübergehende Ausfälle über FinanzOnline melden § 17 RKSV Bon mit Ausfallhinweis, Nachsignierung über „Offline Bons“

Die Tabelle ist eine kompakte Übersicht und keine vollständige Checkliste. Die Prüfung von Start- und Jahresbeleg bleibt Aufgabe des Unternehmens, die Kassa von Mark.One stellt die Belege dafür bereit.

Darf der Bon seit Oktober 2026 auch digital sein?

Ja. Seit 1. Oktober 2026 dürfen Unternehmen mit Registrierkasse den Beleg auch elektronisch zur Verfügung stellen, etwa per E-Mail, über eine App oder auf einem Bildschirm, der der Kundin zugewandt ist. Die Kundschaft und die Finanzbehörde können aber immer einen Papierbeleg verlangen, auch nachträglich bis zum Geschäftsschluss desselben Tages. Wer elektronische Belege ausgibt, dokumentiert die Art der Belegerteilung im Aufzeichnungssystem. Die Kassa von Mark.One gibt den Bon über den Bondrucker der Filiale aus.

Wie arbeitet die Registrierkassa im Filialbetrieb mit mehreren Kassen?

Im Filialbetrieb hängen alle Kassen von Mark.One an einer Signaturerstellungseinheit der Firma, die bei fiskaly angelegt ist. Jede Kassa ist dort eine eigene Registrierkasse mit eigener Kassenidentifikationsnummer. Laut Unternehmensserviceportal können mehrere Registrierkassen mit einer Signaturerstellungseinheit verbunden sein.

Die Einrichtung läuft im Büro von Mark.One unter den Kasseneinstellungen:

  1. Organisation im fiskaly-Portal erstellen, mit Firmenname, Adresse und UID-Nummer.
  2. FinanzOnline-Zugang hinterlegen (Teilnehmer-ID, Benutzer-ID und PIN).
  3. Die Signaturerstellungseinheit (SCU) erstellen.
  4. Für jede Kassa die Registrierkasse anlegen („Cash Register erstellen“).

Gehört eine Filiale zu einer eigenen Firma, legst du für diese Unterfirma eine eigene Organisation mit eigener Signaturerstellungseinheit an. Nimmst du eine Kassa außer Betrieb, erzeugt fiskaly den Schlussbeleg, und Mark.One schickt ihn dir per E-Mail. Was beim Wechsel von einer anderen Kassa zu beachten ist, steht auf der Seite Wechsel zu Mark.One.

Alle Bons aller Filialen landen sofort im Büro. Den Tagesabschluss macht jede Kassa mit Soll und Ist für Bargeld, Karte, Gutscheine, Trinkgeld, Storno, Umsatzsteuer und Kassabuch; vergessene Abschlüsse schließt eine Nachtroutine nachträglich. An derselben Kassa bestellt die Filiale ihre Ware für die nächsten Tage, mehr dazu auf der Seite Filialbestellung und Retouren.

Wie bucht die Registrierkassa 4,9 % und 10 %?

Die Kassa von Mark.One bucht jeden Artikel mit dem Satz, den du am Artikel hinterlegst: 4,9 % für begünstigtes Brot und Gebäck, 10 % für die übrigen Lebensmittel und 20 % als Normalsteuersatz. Seit 1. Juli 2026 gilt der Satz von 4,9 % für Brot und Gebäck der KN-Unterposition 1905 90 30, etwa Semmeln, Mohnflesserl oder Salzstangerl ohne Zusatz von Honig, Eiern, Käse oder Früchten.

In der Registrierkasse wird der Satz von 4,9 % laut Finanzministerium im Feld „Betrag-Satz-Besonders“ erfasst, in dem bisher die Umsätze mit 19 % standen. Auf dem Beleg steht der Betrag getrennt nach Steuersätzen, also auch der Anteil mit 4,9 %.

Für das Bäckerei-Café fragt die Kassa mit der „Hier oder Mitnehmen Abfrage“, ob im Haus gegessen wird. Mit aktiver „Inhouse Verzehr Steuersatz Automatik“ bucht Mark.One 4,9-%-Artikel im Haus mit 10 %; die Automatik lässt sich je Kassa ausschalten. Restaurantumsätze bleiben bei 10 %, ein Kauf an der Theke ohne weitere Leistung ist laut BMF auch beim Verzehr am Stehtisch eine Lieferung mit 4,9 %. Die Übersicht aller Sätze mit Beispielen steht auf der Seite Bäckereisoftware für Österreich.

Was passiert, wenn die Signatureinheit ausfällt?

Ist die Signatureinheit nicht erreichbar, speichert und druckt die Kassa von Mark.One den Bon trotzdem. Statt des QR-Codes steht auf dem Bon ein Hinweis auf die ausgefallene Signatureinheit. Die Kassa sammelt diese Bons unter „Offline Bons“ und signiert sie nach, sobald die Signatur wieder funktioniert; mit „Alle Bons reparieren“ stößt du die Nachsignierung auch selbst an.

Vor dem Tagesabschluss versucht die Kassa, offene Bons nachzusignieren, und weist auf Bons hin, die noch nicht fiskalisiert sind. Im Kopf der Kassa zeigt ein roter Zähler „Offene Bons“, wie viele Bons noch auf ihre Signatur warten.

Die RKSV verlangt bei jedem Ausfall, die Barumsätze weiter zu erfassen und den Ausfall am Beleg sichtbar zu machen. Einen nicht nur vorübergehenden Ausfall der Signaturerstellungseinheit, etwa bei Diebstahl oder Funktionsverlust, gibt das Unternehmen ohne unnötigen Aufschub über FinanzOnline bekannt, mit Grund und Beginn des Ausfalls; auch das Ende ist zu melden.

Wie läuft eine Prüfung durch das Finanzamt?

Bei einer Prüfung zieht das Finanzamt das Datenerfassungsprotokoll der Registrierkasse (DEP 7) und die gesamten elektronischen Aufzeichnungen (DEP 131) heran. Mark.One erstellt den DEP7-Export für jede aktive Kassa automatisch jedes Quartal, am 1. Jänner, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober.

Die RKSV verlangt, das Datenerfassungsprotokoll mindestens vierteljährlich unveränderbar zu sichern und jederzeit exportieren zu können. Zusätzlich stehen im Büro von Mark.One alle Bons mit Stornos, die Tagesabschlüsse und das Kassabuch jeder Filiale bereit. Start-, Monats- und Jahresbelege zeigt die Kassa in der Bonhistorie in einem eigenen Reiter.

Quellen, Stand Oktober 2026: Registrierkassenpflicht im Unternehmensserviceportal, Elektronischer Beleg und digitale Belegmitnahme ab 1. Oktober 2026 (BMF), § 131b Bundesabgabenordnung, Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV), § 7 RKSV, § 8 RKSV, § 17 RKSV und Fachinformation des BMF zur Umsatzsteuersenkung, Abschnitt RKSV.

Diese Seite ersetzt keine Beratung durch deine Steuerberaterin oder deinen Steuerberater.

Häufige Fragen zur Registrierkassa in der Bäckerei

Ab wann braucht eine Bäckerei in Österreich eine Registrierkasse?

Eine Registrierkasse ist Pflicht ab einem Jahresumsatz von 15.000 Euro je Betrieb, wenn die Barumsätze 7.500 Euro im Jahr überschreiten; Kartenzahlungen zählen dabei als Barumsätze. Einen Beleg muss jede Bäckerei ab dem ersten Barumsatz ausgeben (Stand Oktober 2026). Die Kassa von Mark.One signiert die Bons dafür über fiskaly nach der RKSV.

Braucht jede Filialkassa eine eigene Signaturerstellungseinheit?

Nein. Bei Mark.One hängen alle Kassen einer Firma an einer Signaturerstellungseinheit bei fiskaly, jede Kassa ist eine eigene Registrierkasse mit eigener Kassenidentifikationsnummer. Mehrere Registrierkassen dürfen mit einer Signaturerstellungseinheit verbunden sein. Für eine Unterfirma legst du in Mark.One eine eigene Organisation mit eigener Signaturerstellungseinheit an.

Wo finde ich Startbeleg, Monatsbeleg und Jahresbeleg in Mark.One?

Start-, Monats- und Jahresbelege erzeugt fiskaly; die Kassa von Mark.One zeigt sie in der Bonhistorie in einem eigenen Reiter. Im Büro öffnest du sie über die Liste der Fiskalbons und druckst sie aus. Den Jahresbeleg musst du laut RKSV ausdrucken, prüfen und aufbewahren.

Wie sichert Mark.One das Datenerfassungsprotokoll der Kassa?

Mark.One erstellt den DEP7-Export für jede aktive Kassa automatisch jedes Quartal, am 1. Jänner, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober. Die RKSV verlangt, das Datenerfassungsprotokoll mindestens vierteljährlich unveränderbar zu sichern und jederzeit exportieren zu können. Bei einer Prüfung zieht das Finanzamt das DEP 7 und die übrigen elektronischen Aufzeichnungen heran.

Muss ich einen Ausfall der Signatureinheit beim Finanzamt melden?

Ja, wenn er nicht nur vorübergehend ist: Einen solchen Ausfall der Signaturerstellungseinheit, etwa bei Diebstahl oder Funktionsverlust, meldest du laut RKSV ohne unnötigen Aufschub über FinanzOnline, mit Grund und Beginn des Ausfalls. Kurze Ausfälle überbrückt die Kassa von Mark.One: Sie druckt den Bon mit Ausfallhinweis und signiert ihn nach, sobald die Signatur wieder funktioniert.

Wie erfasst die Registrierkasse den Steuersatz von 4,9 %?

Laut Finanzministerium wird der Satz von 4,9 % in der Registrierkasse im Feld „Betrag-Satz-Besonders“ erfasst, in dem bisher die Umsätze mit 19 % standen; am Beleg steht der Betrag getrennt nach Steuersätzen. Die Kassa von Mark.One führt 4,9 % je Artikel und übergibt diese Umsätze an fiskaly im Feld für den besonderen Steuersatz.

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